Herzlich Willkommen beim Hinweisgeber-Portal

Wenn Sie konkrete, begründete Hinweise auf Rechtsverletzungen oder Regelverstöße haben oder solche vermuten, können Sie gerne hier einen Hinweis geben.

Sie können Ihren Hinweis anonym oder offen abgeben. Auch bei einem offenen Hinweis werden wir Ihren Hinweis vertraulich behandeln. Wir bitten Sie, uns möglichst viele Details zu nennen und, sofern vorhanden, auch Unterlagen hochzuladen, die Ihren Verdacht stützen.
Wir gehen jedem Hinweis nach. Im Zusammenhang mit deren Bearbeitung wird höchste Vertraulichkeit sichergestellt. Dies gilt auch für gegebenenfalls von einem Vorwurf betroffene Mitarbeiter.

Beschreiben Sie den Vorfall so detailliert wie möglich.
Nutzen Sie dazu die W-Fragen: Was ist passiert? Wer ist beteiligt? Wo fand der Vorfall statt? Wann fand der Vorfall statt?

Welche Verstöße können gemeldet werden?

Wichtig: Voraussetzung ist immer, dass sich die Verstöße auf den Beschäftigungsgeber/das Unternehmen oder eine andere Stelle beziehen müssen, mit dem oder mit der die hinweisgebende Person selbst in beruflichem Kontakt stand oder steht (§ 3 Absatz 3 HinSchG).

Nicht jede Meldung einer Verletzung von Rechtsvorschriften ist vom HinSchG umfasst. Der unter § 2 HinSchG geregelte Schutzbereich ist aber sehr weit gefasst. Hinweisgebende Personen genießen den Schutz des HinSchG, wenn sie Verstöße gegen folgende Vorschriften melden:

Dies umfasst jede Strafnorm nach deutschem Recht.

Wenn die verletzte Norm dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. Darunter fallen beispielsweise Vorschriften aus den Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder Bußgeldvorschriften, die Verstöße gegen Aufklärungs- und Auskunftspflichten gegenüber Organen der Betriebsverfassung wie Betriebsräte.

Darüber hinaus sind alle Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der

Länder umfasst, die zur Umsetzung bestimmter europäischer Regelungen getroffen wurden, sowie Verstöße gegen unmittelbar geltende EU-Rechtsakte in einer Vielzahl verschiedener Bereiche, etwa: Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Vorgaben zur Produktsicherheit, Vorgaben zur Verkehrssicherheit, Vorgaben zur Beförderung gefährlicher Güter, Vorgaben zum Umwelt- und Strahlenschutz, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, Regelungen des Verbraucherschutzes, Regelungen des Datenschutzes und der Sicherheit in der Informationstechnik, Regelungen des Vergaberechts, Regelungen zur Rechnungslegung bei Kapitalgesellschaften, Regelungen im Bereich des Wettbewerbsrechts etc.

Hinweis geben

Ihr Hinweis wird in jedem Fall vertraulich behandelt. Ihre personenbezogenen Daten werden nur für die Bearbeitung des Hinweises genutzt, und um Sie bei Rückfragen zu kontaktieren. 
Die personenbezogenen Daten werden nach Bearbeitung im Einklang mit der DSGVO gelöscht.
Wenn Sie ihren Hinweis anonym abgeben wollen, geben Sie weder Namen noch E-Mail Adresse an.

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